Pflegekosten

Da der überwiegende Teil der steirischen Pflegeheime, egal ob öffentliche, gemeinnützige, karitative oder private gemäß dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz durch das Land Steiermark anerkannt ist, ist somit sichergestellt, dass bei nicht ausreichendem Einkommen die Restkosten aufgrund der gesetzlichen Tagsatzregelung übernommen werden können.

Dieses Gesetz regelt nicht nur die Tagsätze für die zu erbringenden Grundleistungen, wie Leistungen der Unterkunft, Leistungen der Verpflegung sowie Leistungen der Grundbetreuung und der Pflege, sondern es sind auch jene Leistungsbereiche definiert (w.z.B. Wäsche, Therapien), die jedes Pflegeheim selbst preislich festlegen darf.

 

Telefon: +43(3155)5175
Fax: +43(3155)5175-8
© 2024